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Hiermit wird den Rechtsanwälten Hans-Joachim Wolfarth und Steffen
Wolfarth, Rheinbahnstraße 3, 65 185 Wiesbaden Telefon:
0611 / 370089 Telefax: 0611 / 375444
in Sachen ___________________________________________________________________
wegen _____________________________________________________
Vollmacht erteilt.
1. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen
Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung
von Ansprüchen gegen Schädiger Fahrzeughalter und deren Versicherer);
2. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich
der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen, wobei
der Prozessauftrag bedingt ist und gesonderter Weisung seitens des Vollmachtgebers
bedarf.
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen
(§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie
(für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II
StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§
233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über
die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere
auch für das Betragsverfahren;
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und
zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.
B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen"
genannten Angelegenheit.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf
Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung,
Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-,
Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren
über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die
Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht
ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel
einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit
oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder
Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere
auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse
oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen
sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Ort und Datum Unterschrift
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