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Verkehrszivilrecht ist das Privatrecht im Bereich des Straßenverkehrs. Es
geht dabei in der Regel um die Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr
im Zusammenhang mit einer verkehrsrechtlichen Situation, meist ein
Verkehrsunfall, bei dem Streit um die Frage der Verursachung oder einer
Haftungsquote besteht.
Anders als im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, in dem die Verfolgung
des Strafanspruchs vom Staat betrieben wird, liegt die Durchführung einer
zivilrechtlichen Streitigkeit fast ausschließlich in der Hand der
Beteiligten.
Unmittelbar Beteiligte im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig Halter, Fahrer,
Insassen und Haftpflichtversicherer mindestens eines Kraftfahrzeuges und
umgekehrt die eines weiteren Fahrzeuges, oder wenn nur ein Kraftfahrzeug an
dem Unfall unmittelbar beteiligt war, weitere geschädigte Personen,
Eigentümer von beschädigten Sachen oder Gebäuden und Viele mehr.
Dazu kommt gerade bei schwereren Verkehrsunfällen noch der
Kreis der mittelbar Geschädigten, z.B. Angehörige, Arbeitgeber,
Krankenversicherung etc.
Schon die Vielzahl der Beteiligten zeigt, dass die Materie des
Verkehrszivilrechts sehr komplex ist und es erfordert, dass sämtliche
mittelbar oder unmittelbar tangierten Interessen im Auge zu behalten sind,
um sie einer für den Geschädigten günstigen Lösung zuführen zu können.
Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen gehört ebenso zu unserer täglichen Praxis wie die
Abwehr unberechtigter Forderungen.
Unfallschadensmanagement gewinnt gerade für den
Geschädigten immer mehr an Bedeutung, denn die Versicherungswirtschaft
versucht zunehmend die Schadensaufwendungen im Sachversicherungsbereich zu
reduzieren. Es ist klar, dass sogar bei gleich bleibender Unfallanzahl schon
aufgrund der immer höherwertigeren Fahrzeuge und allgemeiner
Kostensteigerung, Einsparungen nur dann erzielt werden können, wenn
Schadenspositionen beschnitten werden.
Um das zu vermeiden, verfolgen wir bereits seit Jahren ein erfolgreiches
Konzept des Unfallschadensmanagement, also die umfassende Wahrnehmung der
Interessen des Verkehrsunfallopfers. Ob nur Sach- oder auch Personenschäden
entstanden sind, spielt dabei keine Rolle. In allen Schadensbereichen
arbeiten wir von Beginn an darauf hin, möglichst effektiv und unter
Vermeidung der Beschneidung einzelner Ansprüche den Unfallschaden
abzuwickeln.
Dabei geht es nicht nur um die richtige Beurteilung einer
etwa hinzunehmenden Mithaftungsquote und darauf ausgerichtetem
Folgeverhalten sondern immer öfter um frühzeitige Beweissicherung,
Aufklärung eines Unfalles unter Hinzuziehung unfallanalytischer
Sachverständiger, Vermeidung von Fehlern bei Begutachtung des Fahrzeuges,
Verkauf des Restwertes, der Inanspruchnahme von Mietwagen oder Anschaffung
eines Interimsfahrzeuges und der Inanspruchnahme von Unfallkrediten.
Effektives Unfallmanagement beinhaltet bei uns auch dort,
wo etwa ein Fuhrpark vorhanden ist, die Beratung zur Vorbeugung von
Verkehrsunfällen, also das Riskmanagement. Wo es erforderlich ist, also
beispielsweise im Rahmen der Unfallrekonstruktion oder medizinischen
Begutachtung, arbeiten wir interdisziplinär, also unter Zuziehung der
entsprechenden Fachleute.
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