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Verkehrzivilrecht           Rechtsanwalt Wolfarth Wiesbaden

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    Luftfahrzeugverkehrsrecht, Schifffahrtsverkehrsrecht und Eisenbahnverkehrsrecht gehören auch dazu, bilden bei uns aber keine Schwerpunkte. Wir sind im Verkehrsrecht spezialisiert auf das Recht des Straßenverkehrs und diejenigen Rechtsgebiete, die eng damit zusammenhängen, dazu gehören zum Beispiel:  
         

   Unfallschadenregulierung
   Verkehrsprozessführung
   Haftpflichtversicherungsrecht
   Straßenverkehrsordnung StVO
   Pflichtversicherungsgesetz
   Regulierung von Kfz-Schäden mit dem Ausland

       
   


Verkehrszivilrecht ist das Privatrecht im Bereich des Straßenverkehrs. Es geht dabei in der Regel um die Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr im Zusammenhang mit einer verkehrsrechtlichen Situation, meist ein Verkehrsunfall, bei dem Streit um die Frage der Verursachung oder einer Haftungsquote besteht.


Anders als im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, in dem die Verfolgung des Strafanspruchs vom Staat betrieben wird, liegt die Durchführung einer zivilrechtlichen Streitigkeit fast ausschließlich in der Hand der Beteiligten.


Unmittelbar Beteiligte im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig Halter, Fahrer, Insassen und Haftpflichtversicherer mindestens eines Kraftfahrzeuges und umgekehrt die eines weiteren Fahrzeuges, oder wenn nur ein Kraftfahrzeug an dem Unfall unmittelbar beteiligt war, weitere geschädigte Personen, Eigentümer von beschädigten Sachen oder Gebäuden und Viele mehr.

Dazu kommt gerade bei schwereren Verkehrsunfällen noch der Kreis der mittelbar Geschädigten, z.B. Angehörige, Arbeitgeber, Krankenversicherung etc.


Schon die Vielzahl der Beteiligten zeigt, dass die Materie des Verkehrszivilrechts sehr komplex ist und es erfordert, dass sämtliche mittelbar oder unmittelbar tangierten Interessen im Auge zu behalten sind, um sie einer für den Geschädigten günstigen Lösung zuführen zu können.
 

Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehört ebenso zu unserer täglichen Praxis wie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Unfallschadensmanagement gewinnt gerade für den Geschädigten immer mehr an Bedeutung, denn die Versicherungswirtschaft versucht zunehmend die Schadensaufwendungen im Sachversicherungsbereich zu reduzieren. Es ist klar, dass sogar bei gleich bleibender Unfallanzahl schon aufgrund der immer höherwertigeren Fahrzeuge und allgemeiner Kostensteigerung, Einsparungen nur dann erzielt werden können, wenn Schadenspositionen beschnitten werden.


Um das zu vermeiden, verfolgen wir bereits seit Jahren ein erfolgreiches Konzept des Unfallschadensmanagement, also die umfassende Wahrnehmung der Interessen des Verkehrsunfallopfers. Ob nur Sach- oder auch Personenschäden entstanden sind, spielt dabei keine Rolle. In allen Schadensbereichen arbeiten wir von Beginn an darauf hin, möglichst effektiv und unter Vermeidung der Beschneidung einzelner Ansprüche den Unfallschaden abzuwickeln.
 

Dabei geht es nicht nur um die richtige Beurteilung einer etwa hinzunehmenden Mithaftungsquote und darauf ausgerichtetem Folgeverhalten sondern immer öfter um frühzeitige Beweissicherung, Aufklärung eines Unfalles unter Hinzuziehung unfallanalytischer Sachverständiger, Vermeidung von Fehlern bei Begutachtung des Fahrzeuges, Verkauf des Restwertes, der Inanspruchnahme von Mietwagen oder Anschaffung eines Interimsfahrzeuges und der Inanspruchnahme von Unfallkrediten.
 

Effektives Unfallmanagement beinhaltet bei uns auch dort, wo etwa ein Fuhrpark vorhanden ist, die Beratung zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen, also das Riskmanagement. Wo es erforderlich ist, also beispielsweise im Rahmen der Unfallrekonstruktion oder medizinischen Begutachtung, arbeiten wir interdisziplinär, also unter Zuziehung der entsprechenden Fachleute.