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Verkehrsstrafrecht           Rechtsanwalt Wolfarth Wiesbaden

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    Auf die Verteidigung in Strafsachen im Straßenverkehr sind wir spezialisiert. Der Beschuldigte kann die Ermittlungen der Staatsan-waltschaft nicht verhindern, er kann aber im Rahmen seiner Verteidigung das Ermittlungsergebnis zu seinen Gunsten beeinflussen. Bereits hier setzen wir mit der Verteidigungsstrategie an. Häufig verteidigen wir im Verkehrsstrafrecht zu folgenden Delikten:  
         

   Körperverletzungsdelikte §§ 229(230) StGB
   Tötungsdelikte § 222 StGB
   Trunkenheitsdelikte §§ 316, 315 c, 323 a StGB
   Straßenverkehrsgefährdung § 315 c StGB
   Gefährl. Eingriffe i.d. Straßenverkehr § 315 b StGB
   Nötigung und Beleidigung §§ 240, 185 StGB
   Verkehrsunfallflucht § 142 StGB

       
   

 

Es ist besonders wichtig, unmittelbar nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger einzuschalten, denn nur so kann ein nachteiliges Ergebnis vermieden werden.

Oft machen die Beschuldigten gerade beim ersten Zugriff durch die Polizei Angaben zur Sache, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen, sei es, weil unüberlegt etwas gesagt wurde, wo besser nichts gesagt worden wäre, oder weil das was gesagt worden ist, nicht richtig festgehalten wurde.
 

Im Rahmen der Verteidigung anlässlich einer Verkehrsstraftat sind auch die Nebenfolgen sehr oft von großer, wenn nicht sogar existenzieller Bedeutung. Als Nebenfolge der Tat zu nennen sind vorrangig
 

      Entziehung der Fahrerlaubnis
      Verhängung eines Fahrverbots
 

Die Nebenfolgen der Tat im Fall der Verurteilung so wenig einschneidend wie möglich zu halten, gehört bei uns ebenso zu einem erfolgreichen Verteidigungskonzept. Gerade hier ist oft umfassende Vorarbeit unabdingbar.

Nicht zuletzt gehört zu unserem Schwerpunkt Straßenverkehrsstrafrecht auch die Vertretung der


     Nebenklage


Gerade bei schweren Verkehrsunfällen sind nahe Angehörige und Ehegatten eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten oder Verletzten befugt, sich der Anklage als Nebenkläger anzuschließen um Einfluss auf das Strafverfahren gegen den Täter nehmen zu können.

Darüber hinaus bildet das Fahrerlaubnisrecht ebenfalls einen Schwerpunkt. Es geht entweder darum die Kraftfahrerlaubnis erstmals zu erlangen oder die erteilte Fahrerlaubnis nicht wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorübergehend oder dauerhaft entzogen zu bekommen. Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht vermieden werden kann, muss die Wiedererteilung oder Neuerteilung ordentlich vorbereitet werden. Stichworte hierzu sind etwa


        Kraftfahrteignung
        Eignungsprüfung im Verwaltungsverfahren
        Eignungsprüfung im Strafverfahren
        Erteilung der Fahrerlaubnis
        Behördliche Maßnahmen bei Fahrerlaubnisinhabern
        Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafgerichte
        Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung
        Korrektur von Eignungsmängeln
        Medizinisch- psychologische Begutachtung