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Es ist besonders wichtig, unmittelbar nach Kenntnis der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger einzuschalten, denn
nur so kann ein nachteiliges Ergebnis vermieden werden.
Oft machen die Beschuldigten gerade beim ersten Zugriff
durch die Polizei Angaben zur Sache, die sich später als belastend und
nachteilig herausstellen, sei es, weil unüberlegt etwas gesagt wurde, wo
besser nichts gesagt worden wäre, oder weil das was gesagt worden ist, nicht
richtig festgehalten wurde.
Im Rahmen der Verteidigung anlässlich einer
Verkehrsstraftat sind auch die Nebenfolgen sehr oft von großer, wenn nicht
sogar existenzieller Bedeutung. Als Nebenfolge der Tat zu nennen sind
vorrangig
Entziehung der Fahrerlaubnis
Verhängung eines Fahrverbots
Die Nebenfolgen der Tat im Fall der Verurteilung so wenig
einschneidend wie möglich zu halten, gehört bei uns ebenso zu einem
erfolgreichen Verteidigungskonzept. Gerade hier ist oft umfassende Vorarbeit
unabdingbar.
Nicht zuletzt gehört zu unserem Schwerpunkt
Straßenverkehrsstrafrecht auch die Vertretung der
Nebenklage
Gerade bei schweren Verkehrsunfällen sind nahe Angehörige und Ehegatten
eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten oder Verletzten befugt, sich
der Anklage als Nebenkläger anzuschließen um Einfluss auf das Strafverfahren
gegen den Täter nehmen zu können.
Darüber hinaus bildet das Fahrerlaubnisrecht ebenfalls
einen Schwerpunkt. Es geht entweder darum die Kraftfahrerlaubnis erstmals zu
erlangen oder die erteilte Fahrerlaubnis nicht wegen einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit vorübergehend oder dauerhaft entzogen zu bekommen. Wenn
der Entzug der Fahrerlaubnis nicht vermieden werden kann, muss die
Wiedererteilung oder Neuerteilung ordentlich vorbereitet werden. Stichworte
hierzu sind etwa
Kraftfahrteignung
Eignungsprüfung
im Verwaltungsverfahren
Eignungsprüfung
im Strafverfahren
Erteilung der Fahrerlaubnis
Behördliche Maßnahmen
bei Fahrerlaubnisinhabern
Entziehung der
Fahrerlaubnis durch Strafgerichte
Neuerteilung der
Fahrerlaubnis nach Entziehung
Korrektur von Eignungsmängeln
Medizinisch- psychologische
Begutachtung
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