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Strafrecht                        Rechtsanwalt Wolfarth Wiesbaden

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    Strafrecht hat in unserer Anwaltskanzlei selten mit Verbrechen zu tun. Wesentlich häufiger sind wir, ebenso wie Staatsanwaltschaften und Gerichte mit strafrechtlichen Vergehen befasst. Zu den häufig vorkommenden Straftatbeständen, zu denen wir verteidigen gehören neben den Straßenverkehrsdelikten folgende Delikte:  
         

   Vermögensdelikte
   Eigentumsdelikte
   Begünstigung und Hehlerei
   Körperverletzungsdelikte
   Sachbeschädigung
   Urkundenfälschung
   Aussagedelikte
   Nötigung und Beleidigung


       
   


In diesem Rechtsbereich, in dem gerade bei den Vermögensdelikten die wirtschaftliche Not der Täter im Vordergrund steht, aber auch die Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Rausch- oder Betäubungsmitteln zunehmend an Bedeutung gewinnt, sehen wir unsere Aufgabe nicht nur darin, wegen eines Delikts zu verteidigen, sondern dabei zu helfen, dass es bei dieser einen Verteidigung bleibt.

Das gilt vor allem auch deshalb, weil die Täter immer jünger und die Bereitschaft zur Gewalt immer größer wird. Insoweit ist bei uns dann auch das Jugendstrafrecht und die Resozialisierung von großer Bedeutung.