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In diesem Rechtsbereich, in dem gerade bei den Vermögensdelikten
die wirtschaftliche Not der Täter im Vordergrund steht, aber
auch die Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Rausch-
oder Betäubungsmitteln zunehmend an Bedeutung gewinnt, sehen
wir unsere Aufgabe nicht nur darin, wegen eines Delikts zu
verteidigen, sondern dabei zu helfen, dass es bei dieser einen
Verteidigung bleibt.
Das gilt vor allem auch deshalb, weil die Täter immer
jünger und die Bereitschaft zur Gewalt immer größer wird. Insoweit ist bei
uns dann auch das Jugendstrafrecht und die Resozialisierung von großer
Bedeutung.
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