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Mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern werden weniger gravierende
Verkehrsverstöße geahndet. Im wesentlichen wird hier unterschieden zwischen
den Verkehrsverstößen
im ruhenden Verkehr
und im fließenden Verkehr
Den größten Teil der Verstöße im ruhenden Verkehr bilden in der Praxis die
Park- und Halteverstöße. Diese werden meist nur mit Verwarnungsgeldern
belegt und haben keine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister
zur Folge.
Anders die praxisrelevanten Verstöße im fließenden Verkehr. Diese sind sehr
oft im Bußgeldkatalog geregelt, haben die Eintragung von Punkten im
Verkehrszentralregister zur Folge und können die Verhängung von Fahrverboten
nach sich ziehen.
Auch das Fahrerlaubnisrecht spielt auch bei
Ordnungswidrigkeiten eine wichtige Rolle, insbesondere wenn bereits mehrere
Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind.
In diesem Schwerpunktbereich geht es entweder darum die Kraftfahrerlaubnis
erstmals zu erlangen oder die erteilte Fahrerlaubnis nicht wegen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorübergehend oder dauerhaft entzogen zu
bekommen. Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht vermieden werden kann,
muss die Wiedererteilung oder Neuerteilung ordentlich vorbereitet werden.
Stichworte hierzu sind etwa
Kraftfahrteignung
Eignungsprüfung im Verwaltungsverfahren
Eignungsprüfung im Strafverfahren
Erteilung der Fahrerlaubnis
Behördliche Maßnahmen bei Fahrerlaubnisinhabern
Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafgerichte
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung
Korrektur von Eignungsmängeln
Medizinisch- psychologische Begutachtung
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