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Ordnungswidrigkeiten    Rechtsanwalt Wolfarth Wiesbaden

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Im Vordergrund dieses Tätigkeitsschwerpunktes unserer Kanzlei steht die Verteidigung in Verwarnungsgeldverfahren und Bußgeldverfahren. Mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern werden weniger gravierende Verkehrsverstöße geahndet. Schwerpunktmäßig geht es bei uns um
 
         

   Geschwindigkeitsüberschreitungen
   Abstandsunterschreitungen
   Rotlichtverstöße
   Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze
   Park- und Halteverbotsverstöße
   Überschreitung der Lenkzeiten
   Fehlerhafte Beladung von Fahrzeugen
   Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung

       
   


Mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern werden weniger gravierende Verkehrsverstöße geahndet. Im wesentlichen wird hier unterschieden zwischen den Verkehrsverstößen

    im ruhenden Verkehr
    und im fließenden Verkehr


Den größten Teil der Verstöße im ruhenden Verkehr bilden in der Praxis die Park- und Halteverstöße. Diese werden meist nur mit Verwarnungsgeldern belegt und haben keine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister zur Folge.


Anders die praxisrelevanten Verstöße im fließenden Verkehr. Diese sind sehr oft im Bußgeldkatalog geregelt, haben die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge und können die Verhängung von Fahrverboten nach sich ziehen.

Auch das Fahrerlaubnisrecht spielt auch bei Ordnungswidrigkeiten eine wichtige Rolle, insbesondere wenn bereits mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind.


In diesem Schwerpunktbereich geht es entweder darum die Kraftfahrerlaubnis erstmals zu erlangen oder die erteilte Fahrerlaubnis nicht wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorübergehend oder dauerhaft entzogen zu bekommen. Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht vermieden werden kann, muss die Wiedererteilung oder Neuerteilung ordentlich vorbereitet werden. Stichworte hierzu sind etwa

Kraftfahrteignung
Eignungsprüfung im Verwaltungsverfahren
Eignungsprüfung im Strafverfahren
Erteilung der Fahrerlaubnis
Behördliche Maßnahmen bei Fahrerlaubnisinhabern
Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafgerichte
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung
Korrektur von Eignungsmängeln
Medizinisch- psychologische Begutachtung