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Erbrecht und  Vertragsrecht              Rechtsanwalt Wolfarth

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    Erbrecht ist eine Materie, mit der sich zwangsläufig jeder Mensch befassen muss. Ob alt oder jung, spielt dabei keine Rolle, denn es geht darum, für den Todesfall alles so zu regeln, wie es dem Erblasser vorschwebt. Mit der Materie setzen sich die Menschen nur sehr ungern auseinander, ohne überhaupt nur zu ahnen, welche Probleme unterbliebene Anordnungen zu Themen wie  
         

   Testament
   Erbverträge
   Vermächtnisse
   Vorausvermächtnisse
   Vor- und Nacherbfolge
   Schenkung zu Lebzeiten
   Testamentsvollstreckungen
   Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

       
   
für die gesetzlichen Erben, zumeist die oft junge Familie mit Kindern, ungewollt und unwissend  zurückgelassen werden. Der Erbfall lässt sich nicht planen, er tritt völlig unvorhergesehen, etwa infolge eines Unfalles ein. Daran sollte man immer denken.

Wenn entsprechende Anordnungen des Erblassers nicht getroffen sind, führt dies regelmäßig dazu, dass Streit innerhalb der Familie oder der gesetzlich erbberechtigten Angehörigen entsteht. Damit ist es aber oft nicht genug, denn die unterbliebene Auseinandersetzung mit der Erbfolge führt darüber hinaus oftmals dazu, dass steuerrechtliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden und davon der Staat durch sehr hohe steuerliche Belastung der Erben profitiert.

Erbrecht hat zwar auch bei uns zwangsläufig mit dem Tod zu tun, aber vorwiegend mit der Beratung der Lebenden, um zufällige oder ungewollte Rechtsfolgen und Streitigkeiten zu vermeiden. Es kann nur jedermann dringend angeraten werden, sich frühzeitig anwaltlicher oder notarieller Hilfe zu bedienen um die Erbfolge so zu regeln, wie sie nach dem Willen des Erblassers auch eintreten soll.

Ob nun ein Testament errichtet, ein Erbvertrag abgeschlossen oder Vermächtnisse verfügt werden, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nur in einem vertrauensvollen Gespräch unter Berücksichtigung der Interessen und Ziele des Erblassers geklärt werden.

Von der grundsätzlichen Erörterung der Zielrichtung bis hin zur Ausarbeitung der Vertragsgestaltung werden Sie diskret und vertraulich in unserer Kanzlei beraten und betreut, wobei wir in einzelnen Segmenten wirtschafts- und steuerrechtlicher Natur mit Fachleuten dieses Gebietes, etwa Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten.