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Erbrecht und Vertragsrecht Rechtsanwalt
Wolfarth |
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Erbrecht ist eine Materie, mit der sich zwangsläufig jeder
Mensch befassen muss. Ob alt oder jung, spielt dabei keine Rolle, denn es
geht darum, für den Todesfall alles so zu regeln, wie es dem Erblasser vorschwebt.
Mit der Materie setzen sich die Menschen nur sehr ungern auseinander, ohne
überhaupt nur zu ahnen, welche Probleme unterbliebene Anordnungen zu Themen
wie |
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Testament
Erbverträge
Vermächtnisse
Vorausvermächtnisse
Vor- und Nacherbfolge
Schenkung zu Lebzeiten
Testamentsvollstreckungen
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
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für die gesetzlichen Erben, zumeist die oft junge Familie mit
Kindern, ungewollt und unwissend zurückgelassen werden.
Der Erbfall lässt sich nicht planen, er tritt völlig unvorhergesehen,
etwa infolge eines Unfalles ein. Daran sollte man immer denken.
Wenn entsprechende Anordnungen des Erblassers nicht getroffen sind, führt
dies regelmäßig dazu, dass Streit innerhalb der Familie oder der gesetzlich
erbberechtigten Angehörigen entsteht. Damit ist es aber oft nicht genug,
denn die unterbliebene Auseinandersetzung mit der Erbfolge führt darüber
hinaus oftmals dazu, dass steuerrechtliche Aspekte nicht berücksichtigt
wurden und davon der Staat durch sehr hohe steuerliche Belastung der Erben
profitiert.
Erbrecht hat zwar auch bei uns zwangsläufig mit dem Tod zu tun, aber
vorwiegend mit der Beratung der Lebenden, um zufällige oder ungewollte
Rechtsfolgen und Streitigkeiten zu vermeiden. Es kann nur jedermann dringend
angeraten werden, sich frühzeitig anwaltlicher oder notarieller Hilfe zu
bedienen um die Erbfolge so zu regeln, wie sie nach dem Willen des
Erblassers auch eintreten soll.
Ob nun ein Testament errichtet, ein Erbvertrag abgeschlossen oder
Vermächtnisse verfügt werden, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich
und kann nur in einem vertrauensvollen Gespräch unter Berücksichtigung der
Interessen und Ziele des Erblassers geklärt werden.
Von der grundsätzlichen Erörterung der Zielrichtung bis hin zur Ausarbeitung
der Vertragsgestaltung werden Sie diskret und vertraulich in unserer Kanzlei
beraten und betreut, wobei wir in einzelnen Segmenten wirtschafts- und
steuerrechtlicher Natur mit Fachleuten dieses Gebietes, etwa Ihrem
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten.
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